Aller Anfang ist schwer. Das erste Thema kam mir heute bei einer Diskussion in den Kopf als ersten Eintrag auf dieser Seite. Starten wir doch mal mit einem Thema was auch im vergangenen Wahlkampf öfter vorkam in Slogans wie „EEG-Umlage abschaffen“. Aber was ist diese EEG-Umlage eigentlich? Dieser Begriff wird der Start in das große Thema der Energiewirtschaft.

Tweet von Norbert Röttgen am 04.05.2021

EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Durch dieses Gesetz ist die EEG-Umlage festgelegt. Diese soll die Finanzierung für den Ausbau Erneuerbarer Energien sicherstellen. Bis auf Ausnahmen (z.B. stromintensive Industrie) müssen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage zahlen. Diese wird i.d.R. automatisch in den Stromkosten automatisch abgerechnet. Das bedeutet konkret: Wenn jemand momentan für eine kWh 32 Cent bezahlt, ist dort in dem Jahr 2021 eine EEG-Umlage von 6,5 Cent enthalten.

Warum gibt es das EEG und die EEG-Umlage?
Ganz grob gesagt verpflichtet das EEG die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) dazu den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu einer festgelegten Vergütung abzunehmen. Mögliche Differenzen zwischen den Stromproduktionskosten und dem tatsächlichen Marktpreis werden über eine sogenannte Marktprämie ausgeglichen, die von der EEG-Umlage finanziert wird.

Welche Differenzen treten da auf?
Üblicherweise speisen Erneuerbare-Energie-Anlagen ihren Strom in das öffentliche Netz ein. Dazu erhalten sie von dem zuständigen ÜNB einen über 20 Jahre festgelegten Vergütungssatz. Dieser ist gesetzlich festgelegt. Da dieser Vergütungssatz aber über den tatsächlich erzielten Gewinnen des am Markt gehandelten Stroms der ÜNB liegen kann, werden mögliche Verlustgeschäfte seitens des ÜNB ausgeglichen. Also werden Differenzen zwischen dem zum festen Vergütungssatz abgenommenen Strom und den Verkaufseinnahmen durch die EEG-Umlage ausgeglichen.
Wenn aber ein Betreiber einer Erneuerbaren-Energie-Anlage den produzierten Strom direkt vermarktet, verkauft er den Strom häufig über das Marktprämienmodell an der Strombörse. Dort wird der Strom gleichberechtigt gehandelt und zum gleichen Preis wie konventionell erzeugter Strom verkauft. Da die Betreiber keine fixe EEG-Vergütung erhalten, gleicht die Marktprämie die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und der anlagespezifischen Förderhöhe aus. Die Marktprämie ist durch die EEG-Umlage finanziert und wird vom Verteilnetzbetreiber an den Anlagenbetreiber ausgezahlt.

Warum wollen manche die EEG-Umlage abschaffen?
Es ist ja immer wieder Thema, dass die Strompreise steigen. Die Politik erhofft sich durch eine Senkung oder Abschaffung der EEG-Umlage diesen Trend zu stoppen. Ein Problem der Abschaffung ist, dass durch die EEG-Umlage erneuerbare Energien gefördert werden. Die Idee ist, dass die Einnahmen aus den CO2-Steuern künftig die Gegenfinanzierung ausmachen zum Ausbau erneuerbarer Energien. Hier ist bis jetzt aber nicht sicher, ob das reicht. Ein weiteres Problem ist, dass Privathaushalte zwar von einer Abschaffung der EEG-Umlage profitieren. Die schrittweise Erhöhung der CO2-Abgaben wirken sich aber wieder nachteilig auf den Strompreis aus. Die Abschaffung der EEG-Umlage würde diese Steigerung wohl nicht aufwiegen.
Für die Jahre 2021 und 2022 hat Die Bundesregierung schon eine Änderung der Finanzierung der EEG-Umlage eingeleitet, indem diese durch den Bundeshaushalt bezuschusst wurde. Dies geschah, weil die EEG-Umlage ansonsten zu stark gestiegen wäre. Um die Strompreise nachhaltig zu stabilisieren soll der Ausbau erneuerbarer Energien zunehmend durch den Bundeshaushalt finanziert werden und dadurch die EEG-Umlage zu senken und schließlich abzuschaffen.

Das war der erste Beitrag. Ich versuche den Umfang identisch zu halten und bedanke mich fürs Lesen. Bis bald!

NEXT #2: ÜNB, VNB, LF und MSB – Wofür stehen die Abkürzungen?

Quellen:
https://www.next-kraftwerke.de/wissen/eeg-umlage
https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/klimaschutz-kosten-eeg-umlage-100.html
https://www.eha.net/blog/details/eeg-umlage-abschaffung-ein-systemwechsel-bei-der-oekostromfoerderung.html